Kehricht

Der Gemeindeverband Kehrichtentsorgung Region Entlebuch (GKRE) hat den Hauskehricht und die dem Hauskehricht ähnlichen Gewerbeabfälle aus den Verbandsgemeinden zu entsorgen, sofern dies nicht aus betrieblichen Gründen oder aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften ausgeschlossen ist.

Die Verbandsgemeinden sind verpflichtet, alle Abfälle aus ihrem Gebiet abzuliefern, soweit sie vom Verband angenommen werden können.

Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Verbandsvorstandes.