Gebührensystem

Das Gebührensystem ist einfach. Sie können Ihren Kehricht entweder im Sack oder im Container bereitstellen. Sperrgut wird bis zu einer Abmessung von 150 x 70 x 80 cm mitgenommen. Sperrgüter, die mehr als 150 x 70 x 80 cm messen, können Sie bei regionalen oder kommunalen Sammelstellen entsorgen, oder benützen Sie die Rückgabemöglichkeit bei Ihrem Lieferanten. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeindeverwaltung.

Die Sammlung von Altpapier, Karton, Glast etc. in Ihrer Gemeinde ist von der Kehrichtgebühr nicht betroffen. Für die Entsorgung dieser Wertstoffe erhebt Ihre Gemeinde eine separate Gebühr, die sogenannte Grundgebühr.

So können Sie den Kehricht und das Sperrgut bereitstellen:

Haushalte

  • in Säcken mit Gebührenmarken
  • in grauen Sammelcontainern für Säcke mit Gebührenmarken
  • in grauen Containern mit Gewichtsgebühr
  • Sperrgut bis 150 x 70 x 80 cm mit Gebührenmarken

Gewerbe und Industrie

  • Kehricht in grauen Containern mit Gewichtsgebühr
  • Sperrgut in grauen Containern mit Gewichtsgebühr
  • Sperrgut bis 150 x 70 x 80 cm mit Gebührenmarken

Landwirtschaft

  • Kehricht in grauen/schwarzen Containern
    mit Gewichtsgebühr
  • Kehricht in Säcken mit Gebührenmarken
  • Sperrgut in grauen Containern mit
    Gewichtsgebühr
  • Sperrgut bis 150 x 70 x 80 cm mit Gebührenmarken